1. Vertragsabschluss/Vertragsinhalt
Der Bewirtungsvertrag kommt nach Prüfung der Verfügbarkeit durch die (mündliche oder schriftliche) Annahme der Reservierung – spätestens durch die Bewirtung – des Gastes durch den Gastwirt zustande. Ab diesem Zeitpunkt sind der Gastwirt und der Vertragspartner an den Bewirtungsvertrag gebunden.
Als Grundlage für das Entgelt gelten die in der jeweils zum Vertragsschlusszeitpunkt aktuellen Preisliste des Gastwirtes angeführten, sowie durch Sonderabsprachen individuell vereinbarten Preise.
Sonderregelungen für Vertragsabschlüsse im Fernabsatz - Anzahlung
Die Annahme durch den Gastwirt erfolgt bei Buchungen über Fernkommunikationsmittel ausschließlich durch eine Reservierungsbestätigung des Gastwirtes per Email/auf dem Postweg oder bei vereinbarter Anzahlung mit Abbuchung durch den Gastwirt Gastwirt oder mit erfolgreicher Überweisung durch den Vertragspartner. Für die Anzahlung belastet der Gastwirt die Kreditkarte/das Konto des Vertragspartners mit 20% des Gesamtumsatzes; mindestens jedoch € 500,- (siehe Rahmenbedingungen: Buchung, Zahlung & Stornogebühren)
3. Rücktritt des Gastwirtes vom Bewirtungsvertrag - Nichterscheinen
3.1. Falls der Vertragspartner/die Gäste eine halbe Stunde nach dem vereinbarten Reservierungszeitpunkt nicht erscheinen, besteht keine Bewirtungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.
3.3. Bis spätestens drei Monate vor der vereinbarten Bewirtung des Vertragspartners bzw der Gäste kann der Bewirtungsvertrag durch den Gastwirt aus sachlich gerechtfertigten Gründen durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.
4. Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr
4.1 Wir ersuchen grundsätzlich, die genaue Personenanzahl bis spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung bekannt zu geben. Darüber hinaus gelten folgende Fristen:
4.2. Ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners (Gast) ist nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:
4.3. Bei Unterschreitung der reservierten Gästezahl ist ein Teilrücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners ohne Entrichtung einer Stornogebühr möglich:
4.4 Bei Unterschreitung der reservierten Gästezahl unter das in Punkt 4.3 vereinbarte Ausmaß
(Teilrücktritt)
wird eine Stornogebühr iHv 50% der vereinbarten Gesamtsumme bzw dem Gesamtwert der vereinbarten Leistungen (Speisen und Getränke) pro Person verrechnet.
4.5. Im Falle einer nicht vereinbarten Konsumationsleistung gemäß 4.4 wird ein Betrag in der Höhe von EUR 30,00 pro reserviertem Gast berechnet.
4.6. Rechtsinformation: Bei den vom Gastwirt angebotenen Dienstleistungen handelt es sich um Freizeit- Dienstleistungen iSd § 18 Abs 1 Z 10 FAGG, die zu einem bestimmten Zeitpunkt innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums erbracht werden. Dem Vertragspartner steht demnach kein Rücktrittsrecht gemäß § 11 Abs 1 FAGG zu.
4.7. Bei Restaurantschließung bedingt durch Corona Maßnahmen der Regierung, ist keine Stornogebür zu leisten.
Sie erreichen uns unter folgenden Kontaktdaten:
Stiftsrestaurant Leopold GmbH
Albrechtsbergergasse
1 3400 Klosterneuburg
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